AGB MIETSTUDIO – VYBE STUDIO

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen werden in jeden Vertrag einbezogen, der das "VYBE Daylight Studio" (Residenzstraße 3, 93047 Regensburg) als Vertragsgegenstand betrifft. Ebenfalls einbezogen werden ergänzend zu den nachfolgenden Bestimmungen, die Verhaltensregeln, die in den Nutzungsbedingungen enthalten sind.

(2) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und NIEKOE Fotografie Alexander Niebler Benedikt Köglmeier Frank Franziska GbR, im Folgenden „Vermieter" genannt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Das Angebot zum Vertragsschluss erfolgt, indem der Mieter bei dem Vermieter mündlich, schriftlich oder über die Kontaktmöglichkeiten auf der Website www.vybestudio.de die Buchung für einen bestimmten Zeitraum anfragt.

(2) Die Annahme dieses Angebots und somit der Vertragsschluss erfolgen über eine Buchungsbestätigung des Vermieters schriftlich oder per E-Mail.

(3) Stellt der Vermieter auf Buchungsanfrage besondere Zahlungsmodalitäten fest oder bietet einen anderen Buchungszeitraum an, so ist dies als Aufforderung zur Abgabe eines neuen Angebots anzusehen. Bestätigt der Mieter diese Aufforderung, so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss vor, dass der Vermieter mit einer Buchungsbestätigung annimmt.

§ 3 Leistung und Gegenleistung

(1) Der Vermieter gewährt dem Mieter für den Mietzeitraum die Nutzung des gesamten Studios und der darin enthaltenen Sachen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Eine kommerzielle Nutzung des Studios ist gestattet.

(2) Im Gegenzug hat der Mieter einen Mietpreis zu entrichten. Der Mietpreis richtet sich nach der Preisliste, die unter www.vybestudio.de bereitgestellt ist. Übersteigt die Zahl der Nutzer die Menge von 10 Personen, so wird die Miete individuell zwischen den Parteien vereinbart (Sonderpreis). Gleiches gilt für Angebote, die der Vermieter als "Workshop" ausschreibt.

(3) Die Benutzung von Licht-, sowie fotografischem Equipment (z.B. Hintergrundrollen, Dauerlicht etc.) können zur Studiomiete dazu gebucht werden. Nachträglich genutztes Equipment wird am Ende der Mietzeit abgerechnet.

§ 4 Mietzeitraum

(1) Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese tatsächlich erst zu einem späteren Zeitpunktübernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Zuschlag von 65,00 EUR inkl. MwSt je angefangene Stunde berechnet. Es erfolgt in dem Fall eine Nachkalkulation des geschuldeten Mietentgelts.

(2) Es besteht kein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei einer Terminüberschreitung. Eine solche ist nach Ermessen des Vermieters nur möglich, wenn das Studio im Anschluss nicht gebucht ist.

(3) Der Mieter hat den Mietpreis ab Beginn des vereinbarten Buchungszeitpunkts zu tragen, unabhängig davon, ob eine verspätete tatsächliche Nutzung der Räumlichkeiten von ihm verschuldet ist.

§ 5 Stornobedingungen

Die Buchung kann bis zu 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei storniert oder auf einenanderen Tag umgelegt werden. Anderenfalls werden 50 % des vollen Mietbetrages berechnet. Wird die Buchung ohne Absage nicht wahrgenommen, werden 100 % des Mietbetrages in Rechnung gestellt. Das Storno einer Buchung unter sieben Tagen ist nicht möglich.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Das Mietentgelt wird bezahlt durch Überweisung auf das folgende Konto: Begünstigter: NIEKOE Fotografie GbR Kreditinstitut: Uni Credit Bank AG IBAN: DE90 7502 0073 0039 6948 32

(2) Das Mietentgelt wird sofort fällig. Der Zahlungsverzug setzt 14 Tage nach Rechnungsstellung ein, auch ohne nochmalige Mahnung des Vermieters.

(3) Der Mieter hat den Mietpreis auf Rechnung vorzuleisten. Dem Vermieter steht ein vertragliches Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn die Rechnung zu Beginn des Mietzeitraums noch nicht beglichen wurde. Der Mieter erfüllt seine Vorleistungspflicht, wenn er zu Mietbeginn das Mietentgelt tatsächlich bewirkt oder so bewirkt, dass nach allgemeinem Verlauf der Dinge der Vermieter mit baldigem Zugang des Entgelts rechnen kann.

§ 7. Zustand der Räumlichkeiten und Reinigung

(1) Die Räume, die darin enthaltenen Gerätschaften und sonstiges Zubehör werden in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit, Schäden und Vollständigkeit bei Mietbeginn bzw. Abnahme der Räumlichkeiten vom Mieter zu prüfen und gegebenenfalls sofort zu protokollieren und dem Vermieter anzuzeigen. Ist keine Beanstandung erfolgt, so ist von einer einwandfreien Übergabe an den Mieter auszugehen. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache besenrein und in einem der Abnahme entsprechenden Zustand an den Vermieter zurückzugeben.

(2) Die für die Reinigung benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.

(3) Der Vermieter übernimmt nach Ablauf der Mietzeit eine Endreinigung. Hat der Mieter über die Besenreinheit weit hinausgehende Verschmutzungen hinterlassen, so kann der Vermieter dafür pauschal eine Reinigungsgebühr iHv 50,00 EUR inkl. MwSt verlangen. Dem Mieter obliegt es die Höhe dieser Pauschale durch Nachweis des angefallenen Verschmutzungsgrades zu widerlegen.

§ 8 Verhaltenspflichten des Mieters und Schadensersatz

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den ihnen zugedachten und vertragsgemäßen Zwecken verwendet werden. Ihre Entfernung aus den Mieträumen ist nicht gestattet Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Gegenüber Dritten, die dem Lager des Mieters zuzuordnen sind, trifft ihn eine Aufsichtspflicht.

(2) Hinsichtlich vorgenannter Beschädigungen hat der Mieter den Vermieter schadlos zu stellen, es sei denn ihm gelingt der Nachweis, dass ihn kein mindestens grobes Verschulden trifft. Dasselbe gilt für Beschädigungen durch Dritte, die dem Lager des Mieters zuzuordnen sind und für die sich der Mieter durch den Nachweis der Wahrung seiner Aufsichtspflicht entlasten kann. Der Mieter hat auch für aus dem Schaden resultierende Nutzungsausfälle einzustehen.

(3) Für Beschädigungen und Verschmutzungen an Hintergrundrollen stellt der Vermieter widerleglich pauschal pro betroffenen Quadratmeter 8,00 EUR in Rechnung.

(4) Bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter alle nötigen Informationen zur straf- und zivilrechtlichen Verfolgung Dritter bereitzustellen.

(5) Das Rauchen und die Verwendung schwer abwaschbarer Substanzen wie Farben oder Öl sind untersagt.

(6) (Haus)Tiere sind nur mit Einwilligung des Vermieters zugelassen. Der Vermieter kann dafür den Nachweis einer Haftpflichtversicherung fordern, die auch Schäden durch das Tier deckt.

(7) Im Übrigen werden die Nutzungsbedingungen (LINK) in den Vertrag miteinbezogen.

§ 9 Haftungsausschluss

Die Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, es sei denn sie betrifft Schäden die mindestens auf grober Fahrlässigkeit oder einer mindestens fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen. Darüber hinaus trifft den Vermieter keine Verantwortung von Schäden, insbesondere wenn diese unter der Aufsicht des Mieters eintreten.

§ 9 Höhere Gewalt

Kann das Studio aufgrund von Fällen höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, so fällt das Mietentgelt nicht an. Der Vermieter übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modellgagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.

§ 10 Fotografieren außerhalb der Räumlichkeiten

Durch die Anmietung erhält der Mieter das Recht, Aufnahmen in unserem Fotostudio zu erstellen. Das Betreten der Büroräume ist untersagt. Außerhalb der Räumlichkeiten (Gebäude/Grundstück) ist das Fotografieren nur unter Absprache und mit Rücksicht auf die anderen Mieter erlaubt.

§ 11 Freigabe zur Veröffentlichung

(1) Entsprechend des vertraglichen Zweckes dürfen Werke des Vermieters bzw. Werke, an denen dem Vermieter Rechte zustehen, sofern erforderlich, abgelichtet und zu den vertraglichen Zwecken veröffentlicht, verbreitet, vervielfältigt oder sonst urheberrechtlich verwertet werden.

(2) Nimmt das Werk eine zentrale Position in der Bildkomposition ein, so ist ein Urhebervermerk erforderlich, es sei denn der Vermieter hat es unterlassen auf die urheberrechtlichen Verhältnisse gesondert hinzuweisen.

(3) Eine kommerzielle Verwertung der Lichtbilder ist erlaubt, sofern die Lichtbilder nicht ausschließlich die Räumlichkeiten des Studios zum Gegenstand haben (z.B. Interieuraufnahmen, Stock Images etc.).

§ 12 Pornografische Aufnahmen

Pornografische Aufnahmen sind in unseren Räumen untersagt. Bei Missachtung ist der Vermieter berechtigt, die Anmietung jederzeit unter Forderung der vollen Mietgebühr zu beenden. Sollte der Mieter oder beteiligte Personen pornografische Aufnahmen in den vermieteten Räumlichkeiten oder im unmittelbaren räumlichen und vertraglichen Zusammenhang anfertigen und veröffentlichen, so wird eine Vertragsstrafe von angemessener Höhe nach Maßgabe des Gerichts fällig. Daneben stehen dem Vermieter auch vertragliche Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche zu.

§ 13 Hausrecht

Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit das Studio betreten. Er nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.

§ 14 Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters

(1) Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich frist- und formlos kündigen, wenn er einen Verstoß gegen die Verhaltensregeln feststellt oder der Mieter oder ein seinem Lager zuzurechnender Dritter sonst ein unzumutbares Verhalten an den Tag legen oder in unzumutbarer Art und Wiese in der Person oder dem Verhalten des Mieters bzw. solcher Dritter begründet sind.

(2) Der Mieter erhält in dem Fall seine Mietgebühr anteilig zur bereits abgelaufenen Mietzeit zurück, es sei denn er hat den außerordentlichen Grund zu vertreten.

§ 15 Abschließende Bestimmungen

(1) Von den vorliegenden Bestimmungen abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Eine Bestätigung per E- Mail ist ausreichend. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.

(2) Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht.

(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Regensburg, es sei denn der Vertragspartner ist Verbraucher.

(4) Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, so bleibt der restliche Vertrag wirksam.

(5) Die ungültige Regelung soll durch eine gültige Regelung ersetzt werden, die dem dahinterstehenden Rechtsgedanken entspricht.

Stand: Mai 2025